Gemeindevertretung tagt am 29. Oktober

Am Donnerstag, 29. Oktober, 20:00 Uhr findet im Gemeindehaus die 4. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG statt.

Tagesordnung:

01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

02. Ausfertigung der Niederschrift Nr.3

03. Mitteilungen des Bürgermeisters

04. Fragen der Gemeindevertreter

05. Neubesetzung von Ausschüssen

06. Wahl von Ausschussvorsitzenden

07. Beschluss über die Jahresrechnung 2008

08. 1. Nachtragshaushalt 2009

09. Erwerb der Anlagen des Stromverteilungsnetzes:

hier: Abtretungsvereinbarung mit der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH

10. Feuerwehrbedarfsplanung

11. Bebauungsplan Nr.18 “Immenweg”

12. Einwohnerfragestunde

13. nichtöffentlich: Aussprache zur Stellung der Feuerwehr in der Gemeinde

 

Zu TOP 05 & 06: Die Neubesetzung jeweils eines Postens im Wegebau-, Bau- und Finanzausschuss ist durch den Rücktritt von Jens Ahrens/AWOe nötig geworden. Hinzu kommen neue Vorsitzende im Wegebau- (Hans-Hermann Gravert für Jens Ahrens) und Finanzausschuss (Michael Sell für Hans-Hermann Gravert).

Zu TOP 07: Der Finanzausschuss hat am vergangenen Donnerstag die Rechnungsprüfung für den Haushalt 2008 durchgeführt und keine Beanstandungen erhoben.

Zu TOP 08: Auch der Nachtragshaushalt stand auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Nachdem es uns gelang, im Finanzausschuss wenigstens die im Entwurf vorgesehne doppelte Genehmigung von 4.500 € für die selben feuerwehrtechnischen Geräte zu kippen, kritisieren wir weiterhin allerdings die kurzfristige Neuanschaffung von weiterem Material als Geschenk zur 75-Jahr-Feier in Höhe von 2.300 €.

Zu TOP 09: Siehe Erläuterungen zum Finanzauschuss, TOP 03.

Zu TOP 10: Die OeWV hat hier einen Antrag eingebracht, in dem die Gemeindevertretung aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit dem Wehrvorstand eine mittelfristige Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen. Dies könnte in Zukunft der Gemeinde helfen, rechtzeitig die wirklich notwendigen Investitionen in den Brandschutz zu planen und gleichzeitig unnötige zu vermeiden. Eine solche Bedarfsplanung wird mittlerweile auch im neuen “Organisationserlass Feuerwehren” des Landesinnenministeriums empfohlen; dieser verweist auch auf ein Online-Tool der Landesfeuerwehrschule, mit dem die Planerstellung deutlich vereinfacht wird.

Zu TOP 11: Im Zuge des Verkaufs eines Grundstückes im Immenweg hatte die Gemeinde für diesen Bereich die Aufstellung eines B-Planes beschlossen (siehe TOP 11 der verlinkten Sitzung). Da die Fläche jedoch inzwischen mit bereits vorher genehmigten Häusern bebaut wird, ist hier die Aufstellung des B-Planes nicht mehr dringend nötig und wäre außerdem mit einigen Kosten verbunden. Die AWOe beantragt nun, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Nach unserer Ansicht ist es jedoch sinnvoller, den Plan vorerst ruhen zu lassen – weitere Planungskosten würden nicht entstehen, sollten weitere Grundstücksverkäufe anstehen, hätte die Gemeinde allerdings sofort eine gestalterische Handhabe.

Zu TOP 13: In den letzten Monaten haben wir zunehmend den Eindruck gewonnen, der Vorstand der Freiwillige Feuerwehr habe eine deutlich von unserer eigenen Vorstellung abweichende Meinung davon, welche Rolle der Wehr als Einrichtung der Gemeinde zukommt, welche Aufgaben und Rechte sich daraus ergeben – und welche eben nicht. Deshalb hat die OeWV den Antrag gestellt, mit dem Wehrführer hierüber in nichtöffentlicher Sitzung eine Aussprache in der Gemeindevertretung zu führen.