Finanzausschuss am 22. Oktober

Am Donnerstag, 22. Oktober findet im Amtsgebäude in Kattendorf die 3. öffentliche Sitzung des FINANZAUSSCHUSSES statt.

Tagesordnung:

01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

02. Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung

03. Abtretungsvereinbarung mit der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH

04. Prüfung der Jahresrechnung 2008

05. 1. Nachtragshaushalt 2009

06. Einsparungsmöglichkeiten für den Haushalt 2010

07. Grundsatzbeschluss zur Trennung der Abwassergebühren

08. Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Straßenreinigungsgebühr

09. Fragen der Ausschussmitglieder

10. Einwohnerfragestunde

11. nichtöffentlich: Grundstücksangelegenheiten

Zu TOP 03: Die Gemeinde hat Anfang dieses Jahres den Betrieb des Stromnetzes in Oersdorf den Stadtwerken übertragen. Vom Netzbetrieb erst einmal abgekoppelt ist das Eigentum an den Netzanlagen. Um den Stadtwerken auch die Übernahme des Eigentums zu ermöglichen, haben Amt und Stadtwerke eine Abtretungsvereinbarung ausgearbeitet, in der die Gemeinde ihren Anspruch auf Rückkauf des Stromnetzes an die Stadtwerke überträgt.

Zu TOP 05: Im Laufe des Jahres sind in einigen Haushaltsstellen die genehmigten Ansätze überschritten worden. Der Verwaltungshaushalt soll dabei um insgesamt 32.700 €, der Vermögenshaushalt um weitere 19.000 € aufgestockt werden, die aus den Rücklagen entnommen werden müssen; zusätzlich ergibt die Summe der Steuern und Zuweisungen eine leichte Verbesserung der Einnahmesituation um 1.300 €. Zu den einzelnen Posten später mehr, hier fehlen mir noch Informationen, um sie abschließend bewerten zu können.

Zu TOP 06: Auf Antrag der OeWV hat im Juni ein nichtöffentliches Arbeitstreffen aller Fraktionen stattgefunden, auf dem Brainstorming-artig Ideen gesammelt wurden, den Gemeindehaushalt auf Einnahmen- und Ausgabenseite zu entlasten. Die dort aufgebrachten Themen sind den Fachausschüssen zur inhaltlichen Bearbeitung übertragen worden, der Finanzausschuss wird seinen Teil davon hier behandeln.

Zu TOP 07: In Oersdorf existiert eine getrennte Kanalisation für Niederschlags- und Schmutzwasser. Die Abwassergebühren berechnen sich aber in einer einheitlichen Gebühr lediglich nach dem Frischwasserbezug – ein legitimer Maßstab für Schmutzwasser, nicht aber für das Niederschlagswasser. Auf die daraus resultierende Verpflichtung zu einer Trennung der Gebühren ist die Gemeinde auch bei der letzten Ordnungsprüfung hingewiesen worden. Da nun sowieso eine Neukalkulation der Abwassergebühren ansteht, soll die Gebührentrennung quasi in einem Abwasch mit erledigt werden.

Insgesamt dürften durch die Einführung der Gebühr für Niederschlagswasser keine höheren Kosten entstehen, sie werden lediglich gerechter auf die Verursacher verteilt.

Zu TOP 08: Den Gemeinden wird empfohlen, die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorrangig aus Gebühren zu decken, insbesondere sieht das Straßen- und Wegegesetz auch eine Straßenreinigungsgebühr vor. Angesichts der finanziellen Lage Oersdorfs konnte die Gemeinde bisher darauf verzichten, eine solche Gebühr zu erheben. Mittlerweile sieht die Situation leider etwas anders aus, einen Teil der Gesamtkosten für die Straßenreinigung (ca. 22.000 €, bestehend aus Winterdienst, Ortslagenreinigung durch den WZV sowie Reinigung der Straßeneinläufe) werden wir wohl durch eine zusätzliche Gebühr decken müssen, die von den Grundstückseigentümern zu zahlen wäre.

Hierzu ein Rechenbeispiel, um zu verdeutlichen, in welcher Größenordnung die Belastung für den Einzelnen sich bewegen wird: Von den Gesamtkosten könnten 75% umgelegt werden (erlaubt sind wohl bis zu 85%), das wären ca. 16.500 €. Ausgehend von 300 Haushalten im Ort würde dies eine durchschnittliche Belastung von 55 € pro Haushalt bedeuten. Im Einzelfall hängt die Höhe natürlich von der tatsächlichen Bemessung ab.

Nachtrag, 18. November 2009: Das Protokoll zur Sitzung.