Rin in de Kartoffeln, rut ut de Kartoffeln…

Schilder hin. Schilder wieder weg. Schilder erneut hin: Dem ein oder anderen dürfte das "Wechselspiel" mit der Beschilderung des neuen Radweges nach Winsen aufgefallen sein. Was es damit auf sich hat? Nun, letztendlich geht es um die Frage, ob es Radfahrern auf dieser Straße freigestellt sein soll, den Radweg zu benutzen, oder ob sie dazu verpflichtet sind.

Mit der Einweihung des Weges im Juli 2007 wurde er durch Kennzeichnung mit den blauen Radweg-Schildern (Zeichen 240 gemäß StVO)  für Radfahrer benutzungspflichtig. Die Zeichen sind damals jedoch offensichtlich ohne die dafür nötige verkehrsrechtliche Anordnung aufgestellt worden. Dies fiel auf, als Jens Müller aus Karlsruhe eine entsprechende Anfrage an den Kreis Segeberg stellte; die Schilder wurden entfernt. Damit wäre es dann Radlern freigestellt, ob sie den Radweg benutzen oder lieber auf der Fahrbahn fahren. Doch die Gemeinden Oersdorf und Winsen (in Person der beiden Bürgermeister) legten dagegen Widerspruch ein, mit Erfolg: Ende Dezember erging die entsprechende Anordung und nach erneutem Anbringen der Schilder ist der Weg jetzt wieder benutzungspflichtig.

Die Diskussion mag zunächst etwas lächerlich und übertrieben wirken. Rein inhaltlich stehe ich jedoch mittlerweile eindeutig auf Herrn Müllers Seite: Für viele Radfahrer, vor allem diejenigen, die etwas sportlicher unterwegs sind, ist das Fahren auf der Fahrbahn die sicherere Alternative gegenüber schmalen, von wesentlich langsameren Verkehrsteilnehmern benutzten Radwegen – das kann ich aus eigener vielfacher Erfahrung bestätigen. Und eine Gefahr für die Sicherheit von Schulwegen vermag ich hier auch nicht zu erkennen, schließlich steht ja kein Verbot der Benutzung mit Fahrrädern zur Diskussion.

Angesichts des guten Zustandes und der recht vernünftigen Anlage des Radweges wäre es mir allerdings die Mühe nicht wert, mit diversen Behörden darüber zu streiten. Da gibt es in dieser Hinsicht viel lohnendere Objekte in direkter Nachbarschaft – fahren Sie doch einmal mit dem Fahrrad nach Kaltenkirchen…

39 Gedanken zu „Rin in de Kartoffeln, rut ut de Kartoffeln…

  1. Da gibt es in dieser Hinsicht viel lohnendere Objekte in direkter Nachbarschaft – fahren Sie doch einmal mit dem Fahrrad nach Kaltenkirchen…

    Da liegt einiges beim Landrat – insbesondere der Oersdorfer Weg.

  2. Heißt es nicht „Pantoffeln“, oder habe ich da eine Bildungslücke?

    Bezieht es sich vielleicht darauf, daß Radfahrer erst „in die Kartoffelfelder“ geschickt werden und dann wieder doch nicht?

  3. Den Weg fahre ich im Sommer oft beim Rennradtraining. Die Notwendigkeit einer Benutzungspflicht erschließt sich mir auch nach eingehender Betrachtung der Strecke nicht. Zu unterschiedlichen Zeiten zähle ich auf dem Stück in den vier Minuten, die ich maximal für die Srecke benötige höchstens mal zwei Fahrzeuge. Das macht pro Stunde gerade mal 30. Und dafür gibt man Geld aus und zwingt Radfahrer auf einen unübersichtlichen gefährlichen Radweg? Die Gemeinden Oersdorf und Winsen scheinen zu viel Geld zu haben, daß sie es unnütz zum Fenster herauswerfen können.
    Außerdem wird durch eine fehlende un nicht begründete Benutzungspflicht ja niemandem verboten, auf dem Radweg zu fahren.

  4. Ja, der Oersdorfer Weg kommt mir da auch als erstes in den Sinn… Ein kleiner google-Treffer-Vergleich spricht übrigens für die „Kartoffeln“ – eine Erklärung habe ich auch gefunden.

  5. Schön zu wissen, dass die Gemeinden in Schleswig-Holstein geradezu im Geld zu schwimmen scheinen: Erst werden die Euros für einen völlig überflüssigen gemeinsamen Geh- und Radweg nur so aus dem Fenster geschmissen und dann provoziert man auch noch einen aussichtslosen Rechtsstreit um die Benutzungspflicht! Ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung unter http://www.critical-mass-hamburg.de/3A275-02.htm hätte den Gemeinderat vor der vorhersehbaren Klatsche der Fachaufsicht bzw. des Verwaltungsgerichts bewahren können. Aber in Oersdorf ist man ja schlauer als in Kiel oder Schleswig!

  6. Rechtsstreit? Also von meiner Seite wird das erstmal nur formlose Beschwerden geben.

    Habe aber im Moment erstmal genug mit einer Klage zu tun – dauert also noch eine Weile.

  7. Jens Müller (18:49:16) „genau – der nächste bitte“
    Landrat G. Gorrissen (18:49:01) „jedenfalls offensichtlich zu diesem thema“
    Jens Müller (18:48:48) „das führt ja zu nichts“
    Jens Müller (18:48:40) „dann ist hier End of Discussion“
    Landrat G. Gorrissen (18:48:33) „ja“
    Jens Müller (18:48:31) „ok“
    Jens Müller (18:48:25) „letztendlich gibt es ja zum Glück auch noch Verwaltungsgerichte“
    Landrat G. Gorrissen (18:48:16) „ich habe den vorgang gesehen und nach meiner überzeugung entschieden. wohl wissend, dass es da eine andere meinung gibt.“
    Jens Müller (18:48:12) „die soll aber bitte nach Recht und Gesetz handeln“
    Jens Müller (18:48:00) „ja“
    Landrat G. Gorrissen (18:47:28) „wer soll das denn endgültig beurteilen – einzelne? dafür ist nach meiner festen überzeugung eine straßenverkehrsbehörde da.“
    Jens Müller (18:47:28) „demnächst geht das Ganze an die Fachaufsichtsbehörde“
    Jens Müller (18:47:16) „naja, die Urteile habe ich ihrem Fachdienst geschickt“
    Jens Müller (18:46:20) „ein subjektives Sicherheitsgefühl“
    Jens Müller (18:46:10) „die Leute fordern Scheinsicherheit“
    Jens Müller (18:45:58) „nein“
    Landrat G. Gorrissen (18:45:51) „eben die sicherheit im straßenverkehr, die immer wieder von allen gefordert wird.“
    Jens Müller (18:45:43) „b) nein, das stimmt nicht“
    Jens Müller (18:45:35) „a) auch ein Radweg ist Teil der Straße“
    Jens Müller (18:45:24) „oh“
    Landrat G. Gorrissen (18:45:18) „aber auf der straße ist es gefährlich“
    Jens Müller (18:45:17) „Der Bundesgesetzgeber läßt nur zwingende Gründe der Verkehrssicherheit gelten“
    Jens Müller (18:45:01) „was spricht denn dafür, daß man darauf fahren muß?“
    Jens Müller (18:44:47) „die Wege werden üblicherweise schlechter gereinigt“
    Landrat G. Gorrissen (18:44:37) „das kann doch wohl ernsthaft kein grund sein“
    Jens Müller (18:44:31) „auf linksseitigen Radwegen wird man von assymetrischem Abblendlicht geblendet“
    Jens Müller (18:44:14) „man kommt dort langsamer voran“
    Landrat G. Gorrissen (18:44:07) „das mag so scheinen – aber as spricht dagegen?“
    Jens Müller (18:44:01) „sie wollen aber die Bürger da rauf zwingen“
    Jens Müller (18:43:45) „haha“
    Jens Müller (18:43:36) „dort eine zwingende Erforderlichkeit einer Verkehrsbeschränkung zu sehen, ist schon recht eigenwillig“
    Landrat G. Gorrissen (18:43:15) „readwege werden gebaut – und auch gefordert, von den menschen – damit der autoverkehr von den radfahrern getrennt wird. aus gründen der verkehrssicherheit“
    Jens Müller (18:42:51) „dessen Weisungen sind für den Kreis bindend“
    Jens Müller (18:42:35) „letztendlich wird das der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zu beurteilen haben“
    Jens Müller (18:42:17) „naja“
    Jens Müller (18:42:08) „für den Kreis ist zB § 45 (9) StVO bindend“
    Jens Müller (18:41:55) „weil jeder Bürger das Recht hat, öffentliche Straßen im Rahmen des Widmungszwecks zu benutzen“
    Landrat G. Gorrissen (18:41:47) „es ist sicherlich das gute recht von herrn kasparick, dazu eine meinung zu haben. aber die ist für den kreis nicht bindend“
    Jens Müller (18:41:31) „tja“
    Landrat G. Gorrissen (18:40:36) „das hat gar kein g`schmäckle. das ist eine frage der rechtlichen interpretation. und dafür ist ein chef da, dass solche fragen auch von ihm bewertet werden. wofür zahlen wir als kreis denn viel geld jedes jahr für radwege, wenn dann doch jeder selbst entscheiden kann, ob er die nutzen will.“
    Jens Müller (18:40:13) „(Herr Kasparick ist Parlamentarischer Staatssekretär im BMVBS)“
    Jens Müller (18:39:55) „zumal Herr Kasparick am Montag mal wieder betont hat, daß Radwegbenutzungspflichten die absolute Ausnahme sind“
    Jens Müller (18:39:06) „das hat, wie man hier unten sagen würde, schon irgendwie ein Geschmäckle“
    Landrat G. Gorrissen (18:38:56) „hallo, ich war kurz wegen einer technischen störung draußen“
    Jens Müller (18:38:47) „und plötzlich schaltet sich beim Kreis der Behördenleiter ein“
    Landrat G. Gorrissen (18:38:37): Betritt den Chat
    Jens Müller (18:38:31) „dann hängen sich beide Bürgermeister rein“
    Jens Müller (18:38:18) „erst wird der Antrag der Gemeinden abschlägig beschieden“
    Jens Müller (18:37:56) „und dann würde mich interessieren, was in Ihrer Straßenverkehrsbehörde in Bezug auf die Benutzungspflichts des Radwegs Oersdorf – Winsen vorgegangen ist“
    Landrat G. Gorrissen (18:36:28) „die partnerschaften laufen gut. übrigens ist dieses jahr wieder chorfestival und wieder in polen, in drawsko.“
    Jens Müller (18:35:27) „wie läuft eigentlich die Partnerschaft mit Drawsko Pomorski so? Ich war vor Jahren mal mit dem Kaltenkirchener Popchor dort …“
    Landrat G. Gorrissen (18:34:42) „hallo herr müller. was kann ich für sie tun?“
    Jens Müller (18:34:24) „Guten Abend Herr Gorrissen“
    Landrat G. Gorrissen (18:34:06) „guten abend, alle miteinander. herzlich willkommen zum chat. wie ich sehe, sind ja schon einige da“
    Landrat G. Gorrissen (18:33:20): Betritt den Chat

  8. Ist etwas schwierig zu lesen. Fehlen da Teile? Wenn die Diskussion so gelaufen ist, wissen Herrn Gorrissens Argumente jedenfalls aus Radfahrersicht – gelinde gesagt – nicht zu überzeugen…

  9. Naja, ist halt (wie man an den Uhrzeiten sieht) von unten nach oben zu lesen. (Aber das werden Sie ja auch schon bemerkt haben …)

    Damit ist es genau der Ablauf des Chats.

  10. Zunächst einmal vielen Dank fürs Einholen und Veröffentlichen! Ich werde mir die Geschichte heute zu Gemüte führen.

  11. Die „sachlichen“ Argumente, die Herr Gorissen handschriftlich niedergelegt hat:

    Wie ich anläßlich unserer Besprechung ausgeführt habe, soll eine entsprechende Beschilderung
    angeordnet werden.

    Wofür bauen wir sonst für viel Geld Radwege, wenn dann doch jedem frei steht, sie zu benutzen?

    Muß denn erst was passieren?

  12. „Da liegt einiges beim Landrat – insbesondere der Oersdorfer Weg.“

    Die RWBP im Oersdorfer Weg wird auch in Richtung Kisdorfer Weg aufgehoben, stattdessen wird der Dann-Fußweg für Radfahrer freigegeben.

    (Quelle: Schreiben der Landrätin des Kreises Segeberg, Abt. Verkehrsaufsicht, vom 23. Oktober 2008)

  13. Fachaufsichtsbeschwerde liegt eingetütet vor mir auf dem Schreibtisch und wird am Montag in Kiel beim Landesbetrieb eingehen …

  14. Die RWBP im Oersdorfer Weg wird auch in Richtung Kisdorfer Weg aufgehoben, stattdessen wird der Dann-Fußweg für Radfahrer freigegeben.

    Sehr gut. Dieser Radweg war als solcher eine echte Zumutung. Die Anordnung bezieht sich auf die ganze Länge, also auch den Oersdorfer Teil (Am Sandberg)?

  15. Nach Durchsicht des Vorganges „Radweg Oersdorf-Winsen“ muss ich persönlich mich Ihnen vorbehaltlos anschließen. Die rechtlich und fachlich m.E. sauber begründeten Stellungnahmen der Fachbehörden werden per persönlicher Order des (ehemaligen) Landrates aufgehoben; seine „Begründung“ kann ich nur lächerlich finden und erwarte ebenfalls, dass sie keiner weiteren Überprüfung standhält.

    Morgen Abend tagt unsere OeWV-Fraktion. Ich werde dort vorschlagen, in der Gemeindevertretung einen Antrag auf Aufhebung der RWBP einzubringen.

  16. Sehr gut. Dieser Radweg war als solcher eine echte Zumutung. Die Anordnung bezieht sich auf die ganze Länge, also auch den Oersdorfer Teil (Am Sandberg)?

    Das kann ich nicht sagen, ich würde nicht unbedingt davon ausgehen. Insbesondere, da die Gemeinde Oersdorf wohl noch nicht angehört wurde. Meine Eingabe hatte nur Radwege in Kaltenkirchen zum Gegenstand.

    Aber die Verkehrsaufsicht wird da aufgeschlossen sein, denke ich.

  17. Kommentar aus dem Verkehrsportal:

    Nichts entlarvt die Stellungnahme der Polizei jedoch besser als reines Stammtischgewäsch, als dass sie hier zwar dem Radverkehr eine dramatische Gefährdung unterstellen, jedoch keinerlei Probleme damit haben, dass in dieser angeblich engen und unübersichtlichen Landstraße 100 km/h schnelle Kraftfahrer ungehindert aufeinander und auf Verkehrshindernisse wie überbreite Landmaschinen treffen.

  18. Morgen Abend tagt unsere OeWV-Fraktion. Ich werde dort vorschlagen, in der Gemeindevertretung einen Antrag auf Aufhebung der RWBP einzubringen.

    Und, ist die Fraktion dem Vorschlag gefolgt?

  19. Entwurf:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte Sie um Prüfung, ob auf dem GIK 147 zwischen Winsen und Oersdorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte.

    Es handelt sich dabei um eine enge und unübersichtliche Landstraße, auf der schwere und breite landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren (Vgl. Schreiben des Amts Kisdorf vom … Az. …). Trotzdem fahren Pkw nach den Feststellungen des Amts Kisdorf (ebenda) dort mindestens 100 km/h. Eine solche Geschwindigkeit stellt einen groben Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und die Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an die …-verhältnisse dar. Allerdings lassen sich Verstöße gegen diese Vorschriften nur schwer verfolgen. Aus Verkehrssicherheitsgründen erscheint es zwingend erforderlich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von beispielsweise 60 oder 70 km/h anzuordnen, um eine Gefährdung von Pkw-Fahrern und den Führern langsamer landwirtschaftlicher Fahrzeuge auszuschließen.

    MfG

  20. Neuer Entwurf:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte Sie um Prüfung, ob auf dem GIK 147 zwischen Winsen und Oersdorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte.

    Es handelt sich dabei um eine enge und unübersichtliche Landstraße, auf der schwere und breite landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren (vgl. Schreiben des Amts Kisdorf an Ihre Dienststelle vom 23. Oktober 2007, Az. II 1/sc). Trotzdem fahren Pkw nach den Feststellungen des Amts Kisdorf (ebenda) dort mindestens 100 km/h. Eine solche Geschwindigkeit stellt einen groben Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und die Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse (§ 3 Abs. 1 StVO) dar. Allerdings lassen sich Verstöße gegen diese Vorschriften nur schwer verfolgen. Aus Verkehrssicherheitsgründen erscheint es zwingend erforderlich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von beispielsweise 60 oder 70 km/h anzuordnen. Damit würde die Geschwindigkeit auf ein Niveau beschränkt, daß zwar vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 1 StVO eh einzuhalten wäre, aber offenbar nicht beachtet wird. Übermäßige unnötige Gefährdungen von Pkw-Fahrern und den Führern langsamer landwirtschaftlicher Fahrzeuge würden damit ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen

  21. „Die fachaufsichtliche Prüfung wird leider noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, da ich zunächst die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und den Straßenbaulastträger anhören muss. Auch eine Ortsbesichtigung mit den vorgenannten Behörden kann ich nicht ausschließen.“

    Zieht sich also noch etwas …

  22. http://winsen-holstein.de/537372985a0f4e501/537372985a0f52803/index.php

    (Nr. 2 – GEMEINDEVERTRETUNG WINSEN vom 15.12.2008)

    TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters Bürgermeister Winkler
    berichtetzur Stellungnahme des Amtes hinsichtlich der beabsichtigten
    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für den Radweg Winsen – Oersdorf.

    TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil Entfernung der Schilder, wenn
    Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wird?

    Offenbar läuft das Fachaufsichtsverfahren also.

  23. Jetzt steht auch was im Winsener Bürgermeisterbrief:

    http://www.winsen-holstein.de/aktuelles/53737296ba07e7901/index.html

    Geh- und Radweg Winsen – Oersdorf
    Die Beschilderung des neuen Verkehrsweges „kommt nicht zur Ruhe“ (siehe auch Bürgermeisterbrief vom 19.12.07). Erstmalig wurden die blauen Gebotsschilder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240) im Rahmen der Baumaßnahme durch die ausführende Firma angebracht. Dies geschah im Vorgriff auf die für selbstverständlich gehaltene formale Anordnung durch die „Verkehrsaufsicht“. Jedoch verlangte die „Verkehrsaufsicht“, sie wieder zu entfernen. Nachdem sich der Landrat auf Betreiben der Gemeinden Winsen und Kattendorf vor Ort von der Notwendigkeit der Beschilderung persönlich überzeugte und ihre „Anordnung“ nachfolgte, habe ich sie wieder anmontiert.

    Die „Anordnung“ wird jetzt wieder überraschend in Frage gestellt. Der zur ministeriellen Ebene gehörende „Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr Schleswig-Holstein“, Kiel, neigt aufgrund einer privaten Eingabe dazu, die Benutzung des Radweges in das Belieben der Radfahrer zu stellen.

    Der Gemeinderat würde sich schwer tun, einer Anordnung zum Abbau der Gebotsschilder nachzukommen. Gerade im Hinblick auf die große Zahl der minderjährigen Radfahrer darf nicht die Wahlfreiheit gelassen werden, die nur 4,50 m breite Fahrbahn oder den normgerechten Radweg zu benutzen.

    Außerdem möchte ich Sie darüber informieren, dass die Anordnung „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zurückgenommen wurde und die Zusatzschilder zu entfernen sind. Es heißt, dass der GIK 146 damit für alle Fahrzeuge über 7,5 t gesperrt ist und Ausnahmen nur zulässig sind, wenn vorab eine Ausnahmegenehmigung von der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg erteilt wurde.

  24. Und heute ein Leserbrief von Günter Heunecke, der als wählbarer Bürger im Wegebauausschuss sitzt.

    Halt allerdings eher wenig Substanz. Insbesondere fragt man sich, ob Herr Heunecke jemals den Verwaltungsvorgang des Kreises gelesen hat.

  25. Der Artikel in der SZ vom 5. Januar ist bekannt?

    Ich lese die SZ nicht selber, habe den link zu Artikel und Leserbrief aber in de.rec.fahrrad gefunden und werde ihn sicher noch in einem Beitrag verlinken.

  26. Der Radweg wird noch berühmt. Vgl. NZV 1/2009, Kettler: Sind Radfahrer bessere Menschen?

    Auch von den übelsten Radwegen sind entgegen § 45 IX StVO und den VwV-StVO viele
    benutzungspflichtig gemacht, weil dem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde das aus einem Bauchgefühl heraus entgegen jahrzehntelanger Unfallforschung sicherer erscheint als die Einhaltung des geltenden Rechts oder weil irgendwelche angeblichen Sachzwänge gegen die Einhaltung des Rechts sprächen und weil ihm entgegen dem polizeirechtlichen Grundsatz der Inanspruchnahme der Störer nichts Besseres einfällt als dem Nichtstörer und potenziellen Opfer ein Verkehrsverbot aufzuerlegen, statt dem Störer und Täter. Gelegentlich ist es auch der bloße politische Wille des Landrats, der trotz besserer Einsicht des Sachbearbeiters seiner Behörde und der der Polizeidirektion in die Rechtslage die Benutzungspflicht anordnet*

    * Etwa Landrat Gorissen, Kreis Segeberg , bezüglich des Gemeinsamen Fuß- und Radweges zwischen Oersdorf und Winsen mit der schriftlich niedergelegten, ausdrücklichen, aber durchaus sachfremden Begründung: „Wofür bauen wir sonst für viel Geld Radwege, wenn dann doch jedem frei steht, sie zu benutzen?“

  27. Gestern an Kreis und LBV:

    Sehr geehrter Herr Hansen,
    sehr geehrter Herr Bock,

    ich beziehe mich auf das laufende Fachaufsichtsverfahren bezüglich der
    Benutzungspflicht für den Radweg Oersdorf – Winsen.

    In den Bundesrat wurde nunmehr die von der Bundesregierung beschlossene 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingebracht. Diese sieht die Möglichkeit vor, linksseitige Wege durch ein alleine stehendes Zusatzzeichen 1022-10 für den Fahrradverkehr freizugeben, ohne gleichzeitig eine Benutzungspflicht anzuordnen.

    Sollte sich im Rahmen der fachaufsichtlichen Prüfung ergeben, daß die Benutzungspflicht aufzuheben ist, möchte ich hiermit anregen, mit der Umsetzung bis zum Inkrafttreten besagter Änderungsverordnung abzuwarten, um sodann nahtlos eine linksseitige Freigabe auch für den nur durch Leitpfosten abgetrennten Bereich auf Winsener Seite zu ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Müller

    Man sieht, ich bin etwas flexibler und entgegenkommender als die Betonköppe in Amt und Dörfern …

  28. „ich bitte Sie um Prüfung, ob auf dem GIK 147 zwischen Winsen und Oersdorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden sollte. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse liegt eine Gefahrenlage vor, die durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelindert werden könnte.

    Es handelt sich bei dem Gemeindeverbindungsweg um eine enge und unübersichtliche Landstraße, auf der schwere und breite landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren (vgl. Schreiben des Amts Kisdorf an Ihre Dienststelle vom 23. Oktober 2007,Az. II 1/sc). Die Straße ist in der gesamten Länge 4,50\,m breit. Diese Breite wird in einigen Teilabschnitten durch abgefahrene Fahrbahnränder noch unterschritten. Der Verlauf der Strecke ist sehr kurvig, die Kurven sind schlecht einsehbar. Die Sicht dürfte sich nach Einsetzen der Vegetation und in der dunklen Jahreszeit noch deutlich verschlechtern. Die Straße befindet sich in einer Dammlage und ist nahezu durchgängig von Sträuchern und Bäumen eingefasst. Ein Ausweichen an den rechten Fahrbahnrand führt leicht zum Abkommen von der Fahrbahn, da der Fahrbahnrand nicht befestigt ist, eine Fahrbahnrandmarkierung ist nicht vorhanden. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Strecke auch und nicht in unerheblichen Maß von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird. Diese Fahrzeuge weisen in der Regel eine Breite von mindestens 2,55\,m auf, sind aber auch zulässigerweise um die 3,00\,m breit. Ein Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen mit 2,55\,m Breite und einem PKW ist folglich bei einer Fahrbahnbreite von 4,50\,m nur unter Beachtung der gegenseitigen Vorsicht möglich (vgl. Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr vom 16. Februar 2009, Az. LS422621.128.9-9/298).

    Trotzdem fahren Pkw nach den Feststellungen des Amts Kisdorf (siehe oben) dort mindestens 100 km/h. Eine solche Geschwindigkeit stellt einen groben Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und die Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse (§~ 3 Abs.~1 StVO) dar. Allerdings lassen sich Verstöße gegen diese Vorschriften nur schwer verfolgen.

    Aus Verkehrssicherheitsgründen erscheint es zwingend erforderlich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h , allerhöchstens aber 70 km/h anzuordnen. Damit würde die Geschwindigkeit auf ein Niveau beschränkt, daß zwar vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 1 StVO eh einzuhalten wäre, aber offenbar nicht beachtet wird. Übermäßige unnötige Gefährdungen von Pkw-Fahrern und den Führern langsamer landwirtschaftlicher Fahrzeuge würden damit ausgeschlossen. Muß denn erst etwas passieren?“

  29. Nein. Es bleibt der Beschwerdeweg zur obersten Straßenverkehrsbehörde, also dem Ministerium. Ansonsten ist das bei gleichbleibender Sachlage erstmal endgültig, vom Rechtsweg abgesehen, den jederzeit irgendjemand gehen könnte. Die Sachlage könnte sich aber leicht ändern, falls die Straßenverkehrsbehörde (also der Kreis) eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet.

  30. Aus dem Bericht des Landesrechnungshofes:
    http://www.landesrechnungshof-sh.de/index.php?getfile=ergebnisbericht2010.pdf

    3.6.8 Beim Radwegebau kann das Land Millionen sparen

    (Bemerkungen 1999, Nr. 19 und 2008, Nr. 20)

    Das Land setzt die Prioritäten beim Radwegebau falsch: Es muss
    Radfahren innerorts sicherer machen. Stattdessen baut und fördert es
    Radwege an Straßen, die weder gefährlich sind noch sonst einen Bedarf
    begründen. Hierdurch verschwendet das Land Millionenbeträge.

    Das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
    (Verkehrsministerium) investierte in den letzten 10 Jahren 126 Mio. €
    für Rad-wegebaumaßnahmen an Bundes-, Landes- und kommunalen Straßen.
    Dafür baute es nach eigenen Angaben 666 km Radwege. Der LRH hatte
    schon 1999 festgestellt, dass es keinen Bedarf für weitere Radwege
    gab. Dies ignorierte das Land und baute weiter.

    Planung und Bau von Radwegen sind am Verkehrsbedarf und an der
    Verkehrssicherheit auszurichten. Diesen Anforderungen trug das Land
    nicht Rechnung. Bis heute blieb es den Nachweis schuldig, dass mit dem
    Bau der Radwege überhaupt etwas erreicht wurde. Auf die
    Verkehrssicherheit wirkte sich das Millionenprogramm nicht förderlich
    aus. Sie muss innerorts verbessert werden: Dort verunglückten
    Fahrradfahrer bei Unfällen mit Personenschaden 9-mal häufiger als
    außerorts. Der LRH hat daher 2008 gefordert:

    Radfahren innerorts sicherer machen,
    keine weiteren Bauprogramme für Radwege außerorts auflegen,
    Medienkampagnen und nicht investive Maßnahmen nutzen,
    unabweisbaren Bedarf für einzelne Radwege sorgfältig prüfen und
    Zielerreichung nachweisen.

    Der Landtag hat sich den Forderungen des LRH angeschlossen. Er hat dem
    Verkehrsministerium aufgegeben, vor Investitionen eine sorgfältige
    Bedarfsermittlung vorzunehmen und neben touristischen Erfordernissen
    auch den Aspekt der Verkehrssicherheit vorrangig zu berücksichtigen.

    Der aktuelle Straßenbauplan zeigt, dass das Land diese Hinweise nicht
    berücksichtigt hat. Weiterhin baut und fördert es Radwege an freien
    Strecken mit zum Teil weit unterdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen.
    Für viele dieser Maßnahmen hatte der LRH keinen Bedarf gesehen. Die
    Straßen waren weder gefährlich noch waren andere zwingende Gründe für
    den Bau zu erkennen.

    Zudem benötigt das Verkehrsministerium nach eigenen Angaben noch 15
    Jahre, um die Radweglücken an Landesstraßen zu schließen. Der LRH ist
    der Auffassung, dass die Lücken in 2 Jahren geschlossen sein könnten.
    Ein Endlosprogramm für Radwege ist nicht notwendig.

    In seiner Regierungserklärung vom 18.11.2009 erklärte der
    Ministerpräsident, dass nicht mehr jeder Radweg gefördert werden muss.
    Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn das Land
    könnte jährlich 4 bis 5 Mio. € sparen, wenn es den Radwegebau
    zurückfährt.

  31. Danke für den Hinweis, das ist mal eine deutliche Aussage. Ich schaue auch gerne mal in die LRH-Berichte, dieser war mir noch nicht bekannt.

    Ohne die massive Förderung durch das Land (ich meine es waren 80%) hätte der Radweg nach Winsen hier auch kaum Befürworter gefunden – Ergebnis der Förderung war schlicht, dass er zu günstig für die Gemeinde war, um ihn nicht zu bauen.

  32. Zu günstig, um ihn nicht zu bauen? Wieviel hat die Gemeinde denn für Winterdienst, Reinigung und Instandhaltung des Weges in den nächsten 10 Jahren so eingeplant?

  33. Sollte beim Radweg Am Sandberg nicht die (insbesondere linksseitige) Benutzungspflicht aufgehoben werden? Mitte August war das Schild noch da …

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