Kürzung der Bürgermeisterentschädigung

Eigentlich sollte es kein großes Thema sein: Bei knapper Haushaltslage tragen alle zur Konsolidierung bei: Oersdorfer Vereine bekommen weniger Zuschuss, Hundebesitzer zahlen höhere Steuern, Grundstückseigentümer Straßenreinigungsgebühren – und der Bürgermeister bekommt aufgrund veränderter Situation eine geringere Aufwandsentschädigung. Nachdem nun aber die Segeberger Zeitung sich kürzlich damit beschäftigt hat, müssen wir der Sachlichkeit halber noch ein paar Erläuterungen und Korrekturen anbringen. Folgende Fragen haben Sie sich vielleicht dazu gestellt, die wir hier beantworten wollen:

Wieviel Geld bekam der Oersdorfer Bürgermeister bisher?

Immer automatisch den Höchstsatz, den die Entschädigungsverordnung des Landes zulässt. Das waren für eine Gemeinde mit 801-1000 Einwohner bis 2010 598 € monatlich. Im Dezember 2010 wurde dieser Betrag um etwa 10 % auf 649 € angehoben. Von dieser Erhöhung seiner Bezüge hat Bürgermeister Mündlein weder den Finanzausschuss noch die Gemeindevertretung in Kenntnis gesetzt, damit z.B. der zusätzliche Betrag im Haushalt eingeplant werden kann. Zusätzlich erhält er knapp 400 € jährlich als “Dienstzimmerentschädigung”: Weil er ein Zimmer seines Wohnhauses dienstlich nutzt, wird ihm dies als Erstattung der Kosten für Heizung und Telefon gezahlt.

Warum will die OeWV das kürzen?

Unserer Ansicht nach passen automatische Erhöhungen nicht zu unseren Einsparungsbemühungen an allen anderen Stellen. Dem Kinderfestausschuss 500 € jährlich kürzen und dafür dem Bürgermeister 600 € mehr bezahlen? Hinzu kommen aber noch gewichtigere – rechtliche – Gründe: In seinem Kommentar zu § 24 der Gemeindeordnung äußert Jörg Bülow, Geschäftsführer des S-H-Gemeindetages, dass die automatische Koppelung an die Landeshöchstsätze unzulässig sei. Die Gemeinde muss demnach eine konkrete Summe festlegen, die der tatsächlichen Arbeitsbelastung angepasst ist. Außerdem soll der Höchstsatz nur gezahlt werden, “wenn eine besondere Inanspruchnahme […] generell und dauerhaft vorliegt”. Und weiter: “Die Gemeinde übt ihr Ermessen fehlerhaft aus, wenn sie ohne weitere Prüfung den Höchstsatz […] bestimmt.” Grund genug also, uns mit dem Thema zu befassen.

Was erhält er in Zukunft? Und warum?

Die monatliche Aufwandsentschädigung hat die Gemeindevertretung jetzt auf 570 € festgesetzt. Dieser Betrag kommt nicht willkürlich zustande. Im GO-Kommentar von Herrn Bülow heißt es: “Auswirkungen auf den Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit hat in besonderer Weise die Größe der Gemeinde”. Weitere außergewöhnliche Belastungen (starker Fremdenverkehr, rege Bautätigkeit o.ä.) können wir für Oersdorf nicht erkennen, wir orientieren uns folglich an der Einwohnerzahl. Folgende Grafik verdeutlicht das Vorgehen: Die grüne Gerade verbindet den Höchstssatz für eine Gemeinde mit 800 Einwohnern (524 €) mit dem für 1000 Einwohner (649 €). Für Oersdorf mit seinen 860 Einwohnern sind demnach 562 € angemessen; aufgerundet auf zehn Euro dann 570 €.

Höhe der Bürgermeister-Entschädigung

Wer hat dabei wie abgestimmt?

Vorweg, weil es im Artikel der SZ anders klang: Alle stimmberechtigten, anwesenden Gemeindevertreter haben für eine Kürzung der Aufwandsentschädigung gestimmt. Am Ende versuchten die Bürgermeisterfraktion und der Gemeindevertreter der CDU lediglich, die Entschädigung um 20 € zu erhöhen, konnten eine sachliche Begründung jedoch nicht liefern. Eine Mehrheit aus OeWV und SPD setzte sich mit den oben begründeten 570 € durch.

Wie ist das mit der Dienstzimmerentschädigung?

Das Zustandekommen der Dienstzimmerentschädigung war offensichtlich niemandem mehr so recht klar, mitunter wurde sie auch fälschlich als “Miete” bezeichnet. Die Höhe muss wohl vor bestimmt 20 Jahren festgelegt worden sein. Da sich aber seitdem bei den Kosten für Heizung und Telekommunikation einiges getan hat, soll Bürgermeister Mündlein zur nächsten Finanzausschusssitzung nun eine aktualisierte Aufstellung seiner entsprechenden Kosten vorlegen, damit die Entschädigung an die tatsächlichen Kosten angepasst werden kann.