Am Mittwoch, dem 21. November 2007, 19.30 Uhr,
findet in Oersdorf, Gemeindehaus,
findet in Oersdorf, Gemeindehaus,
die 18. öffentliche Sitzung
des BAUAUSSCHUSSES statt.
des BAUAUSSCHUSSES statt.
Tagesordnung:
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02. Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters
03. B-Plan Nr. 16 "Wohldweg-Nord";
hier: Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der
öffentlichen Auslegung
04. Einwohnerfragestunde
05. Fragen der Ausschussmitglieder
Ich werde mich bemühen, bis dahin dem Ausschuß eine Erläuterung zukommen zu lassen, warum eine Benutzungspflicht des Radwegs Oersdorf-Winsen rechtswidrig ist.
Der Herr Bürgermeister tut sich ja im wesentlichen durch stark verkürzte Darstellungen hervor, wenn die Protokolle da halbwegs zutreffend sind.
Ersteres halte ich für keine schlechte Idee – bisher stehen Sie bei einigen hier ein wenig als „irgendso ein Streithansel aus Karlsruhe“ da. Eine sachliche Erläuterung in freundlichem Ton kann da manchmal Wunder bewirken. In der Sache bin ich übrigens (mittlerweile) durchaus Ihrer Meinung. Als Viel-Rad-Fahrer (sportlich wie im Alltag) habe ich mich oft genug über Benutzungspflichten von unzumutbaren Radwegen geärgert.
Speziell den Radweg zwischen Winsen und Oersdorf sehe ich aber als sinnvoll und gelungen an. Die Straße (ein sog. GIK-Weg) ist schmal, wird schnell befahren, besitzt an der Bankette einen gefährlichen Absatz und wird zukünftig auf Winsener Gebiet wieder der Anfahrt schwerer LKW auf ein Kiesabbaugebiet dienen. Der Radweg ist breit genug, neu und – wo möglich – ein Stück weg von der Straße geführt. Er verbessert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hier deutlich. Bezeichnungen wie „Geldverschwendung“ o.ä. kann ich dafür also nicht gelten lassen – über die BenutzungsPFLICHT lässt sich allerdings sicherlich reden.
Noch einmal explizit zum Thema „Protokolle“: Wie von der OeWV in der Vergangenheit schon mehrfach kritisiert, handelt es sich um reine Ergebnisprotokolle. Diskussionsverläufe, Sachargumente, Einschränkungen etc. tauchen also meist gar nicht auf. Insofern kann es zwar sein, dass die Darstellungen des Bürgermeisters verkürzt sind, evtl. ist dies aber auch auf das Wesen der Protokolle zurückzuführen.
Können Sie mir kurz erläutern, was ein GIK-Weg ist, bzw. wo man darüber nähere Infos bekommt?
Google hat nur sehr wenige Treffer, davon fast alle aus dem Kreis Segeberg (Winsen, Henstedt-Ulzburg).
Die Abkürzung steht wohl für „Gemeindeverbindungsweg 1. Klasse“. Das bedeutet für uns, dass der Wegezweckverband des Kreises für die Unterhaltung zuständig ist, wofür die Gemeinden eine jährliche Umlage je km zahlen. Auch ist m.W. eine eigenmächtige Geschwindigkeitsbeschränkung o.ä. nicht ohne weiteres möglich wegen der Verbindungsfunktion der Straße. Was genau das für die Zulässigkeit von Benutzungseinschränkungen bedeutet, kann ich nicht sagen. Entweder beim WZV nachfragen oder bei Ihren Freunden von der Verkehrsaufsicht.
Eigenmächtige Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eh nicht zulässig (genausowenig wie eigenmächtige Radwegbenutzungspflichten), zuständig für Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verkehrsbeschränkungen und -verbote ist die Straßenverkehrsbehörde, also der Landrat des Kreises Segeberg (Verkehrsaufsicht).
Genau wie bei der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht hat er dabei § 45 Absatz 9 StVO zu beachten. Das hat meines Erachtens auch nichts mit der Klassifizierung der Straße zu tun. Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich ist, ist sie zwingend erforderlich. Punkt.
„Meine Freunde von der Verkehrsaufsicht“ ist gut – die geben nicht immer so schnell nach. Diverse Radwege in Kaltenkirchen liegen da schon eine ganze Weile. Ich war selbst sehr überrascht, daß ich auf einfache Nachfrage nach der Begründung für die RWBP erfuhr, daß gar keine angeordnet worden war und somit die Schilder entfernt werden würden.
Wer die Schilder eigenmächtig aufgestellt hat, ließ sich ja interessanterweise nicht mehr ermitteln.