Straßenbaubeiträge: Das müssen die Anlieger bezahlen

Der Finanzausschuss hat am 19. Mai einstimmig der Gemeindevertretung einen Satzungsentwurf für die Regelung der Straßenbaubeiträge empfohlen. Wie angekündigt, hat die OeWV sich darum gekümmert, dass die rechtzeitige Beteiligung der Grundstückeigentümer an der Planung von Baumaßnahmen ebenso Eingang gefunden hat wie eine Härtefallregelung. Am wichtigsten aber dürfte doch die Frage sein: Was muss ich denn nun bezahlen? Anliegeranteile Straßenbaubeiträge Oersdorf

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Gemeindevertretung beschließt Einführung von Straßenbaubeiträgen

In Oersdorf werden ab 2011 die Grundstückseigentümer über sogenannte Straßenbaubeiträge an den Kosten von Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde beteiligt. Einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Straßenbaubeitragssatzung hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 13. Dezember 2010 einstimmig befürwortet. Vielfach werden diese Beiträge von betroffenen Grundstückseigentümern als hochgradig ungerecht emfunden, weshalb auch Oersdorf bisher auf ihre Erhebung verzichtet hat. Ganz freiwillig fällen wir diese Entscheidung allerdings nicht – auch wenn die Beiträge bei knapper Kassenlage natürlich eine nicht unwillkommene Finanzierungsquelle sind: Laut einem Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom Oktober 2009 sind die Kommunen nämlich verpflichtet, eine solche Satzung zu erlassen und sie auch anzuwenden, wenn beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen geplant sind. Bei der Grundsatzentscheidung hatten wir also keinerlei Spielraum.

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