OeWV lehnt Haushalt und Wehrführung ab

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Januar ging es neben der Hundesteuererhöhung und Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung vor allem um die Bestätigung der Wehrführung und den Beschluss zum Gemeindehaushalt 2010. Unser Abstimmungsverhalten zu diesen Themen möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.

Wahl der Wehrführung

Besonders erklärungsbedürftig ist sicherlich die Tatsache, dass wir unsere Zustimmung zur Wahl des Wehrführers Christian Blöcker und seines Stellvertreters Michael Sell verweigert haben. Generell gehören zur Arbeit der Wehrführung zwei Bereiche: Zum einen die innere Führung der Feuerwehr, zum anderen die Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung als Träger der Feuerwehr, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist.

Nun ist es anscheinend so, dass die beiden den ersten Part ganz ordentlich ausfüllen – immerhin sind sie von den Feuerwehrkameraden für die nächsten sechs Jahre wiedergewählt worden. Wir sehen allerdings große Defizite im zweiten Teil: Seit Jahren schon sind wir unzufrieden mit der Art und Weise, wie Anschaffungen geplant und beantragt werden – und äußern das auch. Wenn dann wie in den letzten Monaten noch aus unserer Sicht unzulässige öffentliche politische Parteinahme hinzukommt und wiederholt zugesagte Planungsunterlagen zu den Sitzungen nicht geliefert werden, wenn der Wehrführer bei wichtigen Sitzungen nicht anwesend ist und sein Stellvertreter keine Angaben zum Finanzbedarf seiner Wehr machen kann, ist das Maß eben voll. Eine Wehrführung, die derart mit ihrem Träger umgeht, ist für uns nicht mehr zustimmungsfähig.

Aber warum stehen wir mit dieser Meinung in der Gemeindevertretung eigentlich alleine da? Nun, von den übrigen sieben Vertretern sind nicht weniger als drei Mitglieder des Feuerwehrvorstandes, dazu ein aktiver Feuerwehrmann (direkte Familienangehörige noch nicht mitgezählt) – vielleicht fehlt da manchmal die eigentlich nötige kritische Distanz.

Gemeindehaushalt 2010

Am Gemeindehaushalt für das kommende Jahr kritisieren wir vor allem zwei Dinge: Der Posten für Geräteanschaffungen der Feuerwehr wird auf 5.000 € heraufgesetzt und trotz mehrmaliger Bitten erhalten wir keinerlei Erläuterungen für diese Position, auch nicht, warum der Bedarf steigen soll. Unbegründete Mehrausgaben, obwohl wir im Verwaltungshaushalt ein Defizit von über 50.000 € haben und obwohl sich z.B. beim Zuschuss für den Seniorenclub an der fehlenden Begründung eine lange Diskussion entzündete – und hier ging es nur um ein paar hundert Euro.

Der zweite Punkt ist die Bereitstellung von 370.000 € für den Ankauf eines Baugrundstückes im Moorweg. Auf Betreiben der AWOe soll sich die Gemeinde hier als Immobilienspekulant betätigen, letztlich alleine mit der Absicht, aus dem Weiterverkauf einen Gewinn zu erzielen. Angesichts der leergeräumten Rücklage soll diese Summe nahezu komplett über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Wir halten dieses Geschäft für ein unkalkulierbares Risiko – auf Pump und im Zweifelsfall auf Kosten der Bürger. Nebenbei versucht die Gemeinde weiterhin, ihre Wohldweg-Grundstücke an den Mann zu bringen, hier zehren die Kosten durch Vermarktung und Zinsausfälle so langsam den einmal eingeplanten Gewinn auf – und die Marktlage verbessern wir sicher nicht durch das Ausweisen eines neuen Baugebietes.

Protokoll der Sitzung

4 Gedanken zu „OeWV lehnt Haushalt und Wehrführung ab

  1. Sehr geehrte Damen und Herren der OeWV,

    schön das sich immer wieder die Selben Leute bzw. die selbe Partei gegen die Feuerwehr hier im schönen Dorf Stunk machen. Haben Sie von der OeWV keine andere Freizeitgestalltung?

    Währe Ich Mitglied in der hiesigen Feuerwehr, dann hätte Ich eure Partei schon längst nach § 187 StGB angeklagt.

    Es ist eine Schande, wie Ihr immer wieder Die Feuerwehr in diesem Dorf negativ ins Licht stellt. In meiner vorherigen Gemeinde kenne Ich so ein verhalten nicht.

    gez. Hering Rechtsanwalt

  2. Der Konflikt zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Oersdorf und der Oersdorfer Wählervereinigung hat nach meiner Meinung einen tiefen Grund: die grundsätzlich unterschiedliche Auffassung über die Rechenschaftspflicht des Geldnehmers gegenüber dem Geldgeber – also den steuerzahlenden Bürgern/innen der Gemeinde.
    Die Feuerwehrführung hat sich in mehreren Fällen gar nicht oder nur zögerlich bereiterklärt, ihren Bedarf offenzulegen.
    Die OeWV verlangt konsequent eine Begründung für die Ausgaben des Gemeindehaushaltes – besonders in der derzeitig angespannten Haushaltslage. Das ist der alleinige Grund des Konfliktes!
    Um diesen Konflikt zu beseitigen, ist es nicht hilfreich, dass die FFW ihn nach aussen trägt, indem sie einen Zeitungsschreiber mit fragwürdigen Informationen füttert, die der nicht mal kritisch recherchiert und der nachweisbare Argumente unter den Tisch fallen lässt. Dieser unqualifizierte Zeitungsschreiber hat der Sache mit seinem Artikel in der Segeberger Zeitung vom 2.2.2010 einen schlechten Dienst erwiesen.

    Es wäre Sache des Bürgermeisters, öffentlich eine klare Position zu beziehen und seinen Standpunkt zur Rechenschaftspflicht der Geldnehmer zu vertreten. Stattdessen habe ich im o.g. Zeitungsartikel nur gelesen, dass er „fassungslos“ ist. Ist das alles?

    Ich bin überzeugt, dass die OeWV auch in Zukunft weiterhin für alle notwendigen und belegbaren Ausgaben der FFW stimmen wird. Das ist die formale Anerkennung der Gemeinde für die Leistung unserer Feuerwehr. Die persönliche Anerkennung des Diensteinsatzes eines jeden Feuerwehrmitgliedes durch die Bürger/innen unserer Gemeinde ist sicher kein Konfliktthema.

    Dierk Matthiessen

  3. Bevor ich mich als Rechtsanwalt ausgebe, würde ich erstmal Recht-Schreibung studieren – das passt so nicht zusammen.

    Der Hering ist ein bisschen dünn geraten!

    Ein Dorsch

  4. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass ein Geldempfänger von öffentlichen Geldern für die Verwendung der Gelder auch öffentlich Rechenschaft ablegt. Für mein Verständnis ist diese Pflicht unumstösslich mit dem Recht auf diese Zuwendung verbunden. Dieses Recht auf Zuwendung für die Feuerwehr ergibt sich wiederum aus der Pflicht der Gemeinde für einen angemessenen Brandschutz zu sorgen.

    Ich kenne es so, dass jemand in Budgetverantwortung dieses vorab nachvollziehbar begründen muss, warum und wie die Ausgaben sich gestalten. Jeder Unternehmer, der für eine Investition Geld eines Geldgebers benötigt, muss vorab begründen und offenlegen wofür das Geld benötigt wird. Er wird Schwierigkeiten bekommen, wenn sich herausstellt, dass das Geld für andere Dinge oder stark vom Plan abweichend verwendet wird. Es würde schwieriger, wenn nicht unmöglich, für weitere Investitionen Geld zu organisieren. In der freien Wirtschaft würden dann auch Köpfe rollen.
    Es ist nicht mein Interesse ein solches Szenario hier zu konstruieren und an irgendjemandes Stuhl zu sägen.

    Ich habe einen riesengroßen Respekt vor der Arbeit, die die Feuerwehr hier im Ort und überall leistet. Wo Kameraden sich tw. selber in Lebensgefahr begeben, um andere aus einer Notlage zu befreien. Ich könnte diese Arbeit nicht leisten.

    Ich kann mir aber keinen Reim darauf machen, warum Rechenschaft beim Thema Feuerwehr so schwerlich funktioniert resp. gänzlich verweigert wird. Was muss oder soll passieren, damit dieses endlich funktioniert?

    Die Verweigerung der Zustimmung zur Neu- bzw. Wiederwahl der Wehrführung hat auch in meinen Augen ganz klar die Ursache in dem „Katz- und Mausspiel“ der nicht nachvollziehbaren Ausgaben für die Feuerwehr und ist ausschließlich im Verhalten der Wehrführung in genau dieser Sache zu suchen. Dieses ist bitte nicht mit der Ablehnung von Personen als solches zu verwechseln.

    Der Konflikt liegt meines Erachtens offen und kann gelöst werden.

    Axel Eckermann

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