Fünf-Prozent-Hürde verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat  gestern die bisher geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt und damit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stattgegeben. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dann auch bis zum 29. Februar im Landtag beraten werden, das Gesetz noch vor der Kommunalwahl in Kraft treten.

Wie nicht anders zu erwarten, wittern nun die Großen eine Gefahr für die Demokratie, die Kleinen feiern die Entscheidung als deren Stärkung. Nun ja.

Für die Wahlen zur Oersdorfer Gemeindevertretung jedenfalls hat die Entscheidung keine praktische Bedeutung. Denn durch das Sitzzuteilungsverfahren, mit dem die Wählerstimmen in Sitze in der Gemeindevertretung umgerechnet werden, existiert weiterhin faktisch eine Sperrklausel.

2 Gedanken zu „Fünf-Prozent-Hürde verfassungswidrig

  1. Aus der SSW-Pressemitteilung: „Der heutige Beschluss würde erst dann wirklich zum tragen kommen, wenn eine Gemeindegebietsreform die Zahl von über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein deutlich reduziert. Eine solche Reform scheitert aber an den parteitaktischen Interessen der CDU und der SPD.“

    Die SSW ist also für eine Schwächung der örtlichen Selbstverwaltung?

    Das Alltagsgeschäft, also insbesondere der übertragene Aufgabenkreis, wird doch schon von hauptamtlichen Verwaltungen, nämlich den Ämtern, erledigt, und die werden doch kräftig zusammengelegt.

  2. Ich muss zugeben, dass ich mich mit dem SSW eher weniger beschäftige… Hatte lediglich eine exemplarische Stellungnahme zum Gerichtsentscheid einer kleinen Partei gesucht.

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